Deutschland, bekannt als eines der am meisten vom Datenschutz besessenen Länder in Europa, probiert einen anderen Ansatz für die Cookie-Einwilligung aus. Am 1. April 2025 wurde eine neue Einwilligungsverordnung, die Einwilligungsmanagementverordnung (EinwV), in Kraft getreten, die darauf abzielte, die Cookie-Einwilligung nutzerfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren. Keine leichte Aufgabe angesichts der oft verwirrenden Herausforderungen der DSGVO.
Die neue Verordnung Ermöglicht grundsätzlich die Cookie-Einwilligung mit einem Klick. Jeder Webnutzer kennt die notwendige, aber dennoch unerbittliche Irritation des Cookie-Consent-Banners, das immer wieder auftaucht, obwohl er zuvor eine Einwilligung erteilt hat. Mit dem neuen Ansatz in Deutschland müssen die Nutzer ihre Einwilligung nur einmal erteilen, wodurch die Anzahl der Klicks, die die Nutzer tätigen müssen, um Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen und letztendlich zu den gewünschten Inhalten zu gelangen, reduziert wird.
Die Verordnung als Teil des deutschen Datenschutzgesetzes für Telekommunikationsdienste für digitale Dienste, versucht, die Notwendigkeit einer benutzerfreundlichen Compliance in einem schlankeren Format auszugleichen, und verweist dabei auf die „Cookie-Einwilligungsmüdigkeit“ der Nutzer. Die Verordnung wird den Nutzern angeblich mehr Kontrolle über ihre Einwilligung geben und gleichzeitig den Komfort erhöhen. Die Verordnung sieht vor, dass die Wahlmöglichkeiten über Cookies so lange gültig bleiben, bis sie aktiv widerrufen werden, und der genutzte anerkannte Consent-Management-Dienst kann die Nutzer frühestens nach einem Jahr an ihre bestehenden Einstellungen erinnern.
Doch das ist ein Knackpunkt: Was ist ein „anerkannter Consent Management Service“? Die Verordnung macht Platz für technische Lösungen, die angeblich die Einwilligung über Websites und Geräte hinweg zentralisieren. Diese „Lösungen“ sind laut Verordnung „anerkannte Consent Management Services“ – aber was macht sie anerkannt? Während die bestehenden Datenschutzrahmen hier eine Orientierungshilfe bieten und die meisten Cookie-Einwilligungslösungen, die Unternehmen heute verwenden, völlig ausreichend sein werden, könnte die neue Verordnung neue Verwirrung in die Gleichung bringen.
Ist ein Klick die richtige Wahl?
Nicht jeder ist der Meinung, dass der Ein-Klick-Set-and-Forget-Ansatz für die Cookie-Einwilligung wirklich der Weg ist, um den Nutzern mehr Kontrolle über ihre digitalen Entscheidungen zu geben.
Ein Problem ist das Fehlen einer technischen Definition dessen, was ein „Consent Management Service“ in diesem überarbeiteten Kontext ist. Die Bundesregierung wird solche Dienste überprüfen, um sie „anerkannt“ zu machen – aber was sind die Kriterien? Das Fehlen einer Standardisierung und die potenziellen Kosten für die Einhaltung dieser zusätzlichen (aber wahrscheinlich redundanten) Schicht von Zertifizierungsspezifikationen, so argumentieren viele, machen die Anwendung dieser Verordnung bestenfalls unpraktisch und im schlimmsten Fall zum Scheitern verurteilt.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass Verbraucher, die sich nicht für Cookies entscheiden, in unfairer Weise benachteiligt werden können, da sie wiederholt um ihre Zustimmung gebeten werden können, während diejenigen, die sich dafür entscheiden, die einzigen sind, die von der Dauerhaftigkeit ihrer Auswahl profitieren. Verbraucherrechtsgruppen haben Einwände gegen diese Ungleichheit erhoben. Gleichzeitig.
Was bedeutet die neue deutsche Regelung für Sie?
Für Unternehmen mit einem bestehenden Consent Tech Stack oder einer Consent Management-Lösung ändert sich durch diese Verordnung auf den ersten Blick nur sehr wenig. Die oben erwähnte Zertifizierungsanforderung, die von den deutschen Behörden auferlegt wird, um als Consent-Management-Lösung „anerkannt“ zu werden, ist jedoch ein Schritt, den Sie überprüfen sollten, wenn Sie in Deutschland geschäftlich tätig sind.
Es bleibt wichtig, eine Consent-Management-Plattform zu verwenden und die Rechte der Nutzer zu respektieren. Aber für diese Nutzer kann man mit Fug und Recht sagen, dass die Verordnung, wenn sie erfolgreich funktionieren würde, auf lange Sicht die Benutzererfahrung verbessern und die Frustration verringern könnte, die mit der wiederholten Reaktion auf die Überlastung von Cookie-Bannern verbunden ist.
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