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Datenschutzgesetz Nr. 151/2020 (PDPL) Ägypten – Cookie-Einwilligung und -Konformität

Das ägyptische Datenschutzgesetz (PDPL) verlangt von Organisationen, vor der Verarbeitung personenbezogener Daten, auch durch Cookies und andere Online-Tracking-Technologien, eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Unternehmen, die in Ägypten tätig sind oder sich auf Ägypten konzentrieren, müssen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Plattformen die PDPL-Anforderungen hinsichtlich Datentransparenz und Einwilligung erfüllen. Ist Ihre Website bereit für die Einhaltung?

Was Ihr Unternehmen über PDPL Egypt wissen muss

Was Ihr Unternehmen über PDPL Egypt wissen muss

Das Datenschutzgesetz Nr. 151/2020 schafft den rechtlichen Rahmen für die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in Ägypten. Ähnlich und abgestimmt auf die DSGVO der EU zielt es darauf ab, die Datenschutzrechte von Einzelpersonen zu schützen und gleichzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit Daten durch Unternehmen zu unterstützen.

Gemäß dem ägyptischen Datenschutzgesetz müssen Organisationen vor der Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten die ausdrückliche Einwilligung von Einzelpersonen einholen, sofern keine andere Rechtsgrundlage (z. B. gesetzliche Verpflichtung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse) vorliegt. Betroffene Personen müssen klar darüber informiert werden, wie ihre Daten erhoben, warum sie verarbeitet, wie lange sie gespeichert und an wen sie weitergegeben werden. Grenzüberschreitende Datenübertragungen sind streng geregelt und erfordern möglicherweise die vorherige Genehmigung des ägyptischen Datenschutzzentrums (EDPC) oder die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.

Was erfordert die PDPL-Konformität für Ägypten?

Um die Einhaltung des PDPL zu überprüfen, sollte Ihr Unternehmen prüfen, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Cookie-Banner, Datenschutzhinweise und Einwilligungsmechanismen klar, genau und konform sind. Führen Sie regelmäßige Compliance-Audits und Lieferantenbewertungen durch, insbesondere für Analyse- und Marketingtools. Bieten Sie Schulungen für Mitarbeiter zu den PDPL-Grundsätzen und Datenverarbeitungspraktiken an.

Datenverarbeitung überprüfen:

Überprüfen Sie, wie personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden

Cookie-Banner verwalten:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Cookie-Banner, Datenschutzhinweise und Einwilligungsmechanismen klar, genau und konform sind

Prüfen und bewerten Sie:

Führen Sie regelmäßige Compliance-Audits und Lieferantenbewertungen durch, insbesondere für Analyse- und Marketingtools

Zugpersonal:

Bieten Sie Schulungen für Mitarbeiter zu PDPL-Grundsätzen und Datenverarbeitungspraktiken an.

Wer muss die PDPL Ägypten einhalten?

Wer muss die PDPL Ägypten einhalten?

Alle Organisationen im öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Sektor, die personenbezogene Daten von Personen mit Sitz in Ägypten verarbeiten, müssen die Vorschriften einhalten.

Dies gilt sowohl für lokale als auch für ausländische Unternehmen, Online-Plattformen und internationale Dienstleister, die sich an ägyptische Nutzer richten. Wenn Ihre Website ägyptische Nutzer bedient, ist die Einhaltung des PDPL ein Muss.

Verbraucherrechte gemäß PDPL Ägypten

Gemäß dem PDPL werden Einzelpersonen (betroffenen Personen) in Ägypten folgende Rechte gewährt:

Warum Cookies Teil der PDPL Egypt-Konformität sind

Warum Cookies Teil der PDPL Egypt-Konformität sind

Cookies und ähnliche Tracking-Technologien gelten gemäß PDPL als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie eine Person identifizieren oder mit ihr verknüpft werden können. Für die Funktionalität einer Website erforderliche Cookies ist keine Einwilligung erforderlich. Für Analyse-, Werbe- und Personalisierungs-Cookies ist dies jedoch in der Regel der Fall. Websites müssen die Verwendung von Cookies klar offenlegen, detaillierte Einwilligungsoptionen bereitstellen und es Benutzern ermöglichen, die Einwilligung jederzeit problemlos zu widerrufen.

Strafen für die Nichteinhaltung des PDPL Ägypten

Strafen für die Nichteinhaltung des PDPL Ägypten

Die Nichteinhaltung des ägyptischen Datenschutzgesetzes kann folgende Folgen haben:

Verwaltungsgeldbußen von bis zu 2 Millionen Ägyptischen Pfund

Anordnungen zur Aussetzung oder Einschränkung der Datenverarbeitung

Verpflichtende Datenlöschung oder Korrektur rechtswidriger Verarbeitung

Reputationsschäden und potenzieller Verlust des Verbrauchervertrauens

So erfüllen Sie die PDPL Ägypten

Um Ihre Einhaltung des PDPL Egypt zu überprüfen, sollten Unternehmen:

Prüfung:

Überprüfen Sie ihre Daten, um alle Cookies und Tracker auf ihren Websites zu identifizieren

Kategorisieren:

Klassifizieren Sie Cookies in Kategorien (z. B. notwendig, funktional, Analyse, Marketing)

Einwilligung umsetzen:

Implementieren Sie konforme Einwilligungsbanner, überprüfen Sie deren korrekte Funktion und ermöglichen Sie einfache Opt-Ins und Opt-Outs.

Protokolle führen:

Führen Sie Einwilligungsprotokolle und ermöglichen Sie einen unkomplizierten Widerruf der Einwilligung.

Verwaltung von Drittanbietern:

Überprüfen Sie die Praktiken von Drittanbietern zum Datenaustausch

Auf dem Laufenden halten:

Aktualisieren Sie Ihre Datenschutz- und Cookie-Richtlinien für mehr Transparenz

Schulungen anbieten:

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in den Datenschutzpflichten gemäß PDPL

Wie CookieHub bei der Einhaltung des PDPL Ägypten helfen kann

Eine Consent-Management-Plattform wie CookieHub soll Ihrem Unternehmen dabei helfen, die Compliance zu erreichen, indem sie eine transparente Erfassung von Cookie-Einwilligungen, anpassbare Cookie-Banner, die Verwaltung von Benutzereinstellungen und die Dokumentation von Einwilligungsaufzeichnungen zur Nachverfolgbarkeit ermöglicht.

Häufig gestellte Fragen

Das Datenschutzgesetz Nr. 151 von 2020 (PDPL) regelt die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten in Ägypten. Es gilt sowohl für öffentliche als auch für private Einrichtungen, die personenbezogene Daten von Personen in Ägypten verarbeiten, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb des Landes stattfindet. Das PDPL soll die Datenschutzrechte von Einzelpersonen schützen und den Umgang von Organisationen mit personenbezogenen Daten regeln. Es legt wichtige Grundsätze wie Transparenz, Einwilligung, Datenminimierung und Rechenschaftspflicht bei allen Datenverarbeitungsaktivitäten fest.

Was sind personenbezogene Daten im Sinne des ägyptischen Datenschutzgesetzes? Nach dem PDPL sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören alle Daten, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können, wie zum Beispiel: Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Identifikationsnummern wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein Finanz-, Gesundheits- oder Familiendaten Online-Identifikatoren (z. B. IP-Adressen oder digitale Profile) Das Gesetz unterscheidet zwischen personenbezogenen und sensiblen personenbezogenen Daten und verlangt für letztere einen strengeren Schutz.

Zu den sensiblen personenbezogenen Daten gehören Informationen, deren Offenlegung oder Missbrauch einer Person schaden oder zu Diskriminierung führen könnte. Beispiele hierfür sind: Gesundheitszustand oder Krankenakten Genetische oder biometrische Daten Religiöse oder politische Überzeugungen Strafregister Finanzdaten Daten von Kindern Die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten erfordert grundsätzlich die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der betroffenen Person, außer in gesetzlich zulässigen Sonderfällen (z. B. im öffentlichen Interesse, zum Schutz der Gesundheit oder zu Rechtszwecken).

Das ägyptische Datenschutzzentrum (EDPC), das dem Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie untersteht, ist die wichtigste Regulierungsbehörde für die Durchsetzung des PDPL. Zu den Aufgaben des EDPC gehören: Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung des PDPL und seiner Durchführungsbestimmungen Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchung von Datenschutzverletzungen Förderung des Bewusstseins und Bereitstellung von Leitlinien zu Datenschutzpraktiken

Bestimmte Arten der Datenverarbeitung sind vom PDPL ausgenommen, darunter: Datenverarbeitung durch Einzelpersonen zu persönlichen oder Haushaltszwecken Datenverarbeitung, die für Zwecke der nationalen Sicherheit oder Verteidigung erforderlich ist Datenverarbeitung für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche oder polizeiliche Zwecke Datenverarbeitung für mediale, künstlerische oder literarische Zwecke, sofern die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt Datenverarbeitung anonymisierter oder aggregierter statistischer Daten Diese Ausnahmen unterliegen den in den Durchführungsverordnungen festgelegten Bedingungen und der Aufsicht.

Verstöße gegen das PDPL können je nach Art und Schwere des Verstoßes zu Verwaltungs- und Strafgeldern führen. Organisationen, die personenbezogene Daten ohne entsprechende Einwilligung verarbeiten, Daten ohne Genehmigung ins Ausland übermitteln oder keine angemessenen Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen, müssen mit erheblichen Geldstrafen und möglicherweise auch Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Personen rechnen.

Offizielle Aktualisierungen, Anleitungen und regulatorische Einzelheiten finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kommunikation und Informationstechnologie (MCIT) oder in den Durchführungsbestimmungen des Gesetzes Nr. 151 von 2020, in denen die detaillierten Verfahren zur Einhaltung und Durchsetzung beschrieben sind.

Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Referenzzwecken und stellen keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar. Datenschutzbestimmungen sind komplex und unterliegen häufigen Aktualisierungen, Auslegungen und rechtlichen Abweichungen. Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität der Informationen, können jedoch deren Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf Ihre individuellen Umstände nicht garantieren. Für Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zu rechtlichen Verpflichtungen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsexperten oder die zuständigen Aufsichtsbehörden.

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