Das ägyptische Datenschutzgesetz (PDPL) verlangt von Organisationen, vor der Verarbeitung personenbezogener Daten, auch durch Cookies und andere Online-Tracking-Technologien, eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Unternehmen, die in Ägypten tätig sind oder sich auf Ägypten konzentrieren, müssen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Plattformen die PDPL-Anforderungen hinsichtlich Datentransparenz und Einwilligung erfüllen. Ist Ihre Website bereit für die Einhaltung?
Das Datenschutzgesetz Nr. 151/2020 schafft den rechtlichen Rahmen für die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in Ägypten. Ähnlich und abgestimmt auf die DSGVO der EU zielt es darauf ab, die Datenschutzrechte von Einzelpersonen zu schützen und gleichzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit Daten durch Unternehmen zu unterstützen.
Gemäß dem ägyptischen Datenschutzgesetz müssen Organisationen vor der Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten die ausdrückliche Einwilligung von Einzelpersonen einholen, sofern keine andere Rechtsgrundlage (z. B. gesetzliche Verpflichtung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse) vorliegt. Betroffene Personen müssen klar darüber informiert werden, wie ihre Daten erhoben, warum sie verarbeitet, wie lange sie gespeichert und an wen sie weitergegeben werden. Grenzüberschreitende Datenübertragungen sind streng geregelt und erfordern möglicherweise die vorherige Genehmigung des ägyptischen Datenschutzzentrums (EDPC) oder die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.
Um die Einhaltung des PDPL zu überprüfen, sollte Ihr Unternehmen prüfen, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Cookie-Banner, Datenschutzhinweise und Einwilligungsmechanismen klar, genau und konform sind. Führen Sie regelmäßige Compliance-Audits und Lieferantenbewertungen durch, insbesondere für Analyse- und Marketingtools. Bieten Sie Schulungen für Mitarbeiter zu den PDPL-Grundsätzen und Datenverarbeitungspraktiken an.
Datenverarbeitung überprüfen:
Überprüfen Sie, wie personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden
Cookie-Banner verwalten:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Cookie-Banner, Datenschutzhinweise und Einwilligungsmechanismen klar, genau und konform sind
Prüfen und bewerten Sie:
Führen Sie regelmäßige Compliance-Audits und Lieferantenbewertungen durch, insbesondere für Analyse- und Marketingtools
Zugpersonal:
Bieten Sie Schulungen für Mitarbeiter zu PDPL-Grundsätzen und Datenverarbeitungspraktiken an.
Alle Organisationen im öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Sektor, die personenbezogene Daten von Personen mit Sitz in Ägypten verarbeiten, müssen die Vorschriften einhalten.
Dies gilt sowohl für lokale als auch für ausländische Unternehmen, Online-Plattformen und internationale Dienstleister, die sich an ägyptische Nutzer richten. Wenn Ihre Website ägyptische Nutzer bedient, ist die Einhaltung des PDPL ein Muss.
Gemäß dem PDPL werden Einzelpersonen (betroffenen Personen) in Ägypten folgende Rechte gewährt:
Um zu wissen, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken erhoben werden und mit wem sie geteilt werden.
Sie können erfahren, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und können Zugriff darauf beantragen.
Die Berichtigung unvollständiger oder ungenauer personenbezogener Daten zu verlangen.
Die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr gültig sind oder die Einwilligung widerrufen wird.
Unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, auch zu Marketing- oder Profilierungszwecken.
Soweit technisch machbar, die Übertragung personenbezogener Daten an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Ersatz des durch die unrechtmäßige Datenverarbeitung entstandenen Schadens zu verlangen
Cookies und ähnliche Tracking-Technologien gelten gemäß PDPL als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie eine Person identifizieren oder mit ihr verknüpft werden können. Für die Funktionalität einer Website erforderliche Cookies ist keine Einwilligung erforderlich. Für Analyse-, Werbe- und Personalisierungs-Cookies ist dies jedoch in der Regel der Fall. Websites müssen die Verwendung von Cookies klar offenlegen, detaillierte Einwilligungsoptionen bereitstellen und es Benutzern ermöglichen, die Einwilligung jederzeit problemlos zu widerrufen.
Die Nichteinhaltung des ägyptischen Datenschutzgesetzes kann folgende Folgen haben:
Verwaltungsgeldbußen von bis zu 2 Millionen Ägyptischen Pfund
Anordnungen zur Aussetzung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
Verpflichtende Datenlöschung oder Korrektur rechtswidriger Verarbeitung
Reputationsschäden und potenzieller Verlust des Verbrauchervertrauens
Um Ihre Einhaltung des PDPL Egypt zu überprüfen, sollten Unternehmen:
Prüfung:
Überprüfen Sie ihre Daten, um alle Cookies und Tracker auf ihren Websites zu identifizieren
Kategorisieren:
Klassifizieren Sie Cookies in Kategorien (z. B. notwendig, funktional, Analyse, Marketing)
Einwilligung umsetzen:
Implementieren Sie konforme Einwilligungsbanner, überprüfen Sie deren korrekte Funktion und ermöglichen Sie einfache Opt-Ins und Opt-Outs.
Protokolle führen:
Führen Sie Einwilligungsprotokolle und ermöglichen Sie einen unkomplizierten Widerruf der Einwilligung.
Verwaltung von Drittanbietern:
Überprüfen Sie die Praktiken von Drittanbietern zum Datenaustausch
Auf dem Laufenden halten:
Aktualisieren Sie Ihre Datenschutz- und Cookie-Richtlinien für mehr Transparenz
Schulungen anbieten:
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in den Datenschutzpflichten gemäß PDPL
Eine Consent-Management-Plattform wie CookieHub soll Ihrem Unternehmen dabei helfen, die Compliance zu erreichen, indem sie eine transparente Erfassung von Cookie-Einwilligungen, anpassbare Cookie-Banner, die Verwaltung von Benutzereinstellungen und die Dokumentation von Einwilligungsaufzeichnungen zur Nachverfolgbarkeit ermöglicht.
Das Datenschutzgesetz Nr. 151 von 2020 (PDPL) regelt die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten in Ägypten. Es gilt sowohl für öffentliche als auch für private Einrichtungen, die personenbezogene Daten von Personen in Ägypten verarbeiten, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb des Landes stattfindet. Das PDPL soll die Datenschutzrechte von Einzelpersonen schützen und den Umgang von Organisationen mit personenbezogenen Daten regeln. Es legt wichtige Grundsätze wie Transparenz, Einwilligung, Datenminimierung und Rechenschaftspflicht bei allen Datenverarbeitungsaktivitäten fest.
Was sind personenbezogene Daten im Sinne des ägyptischen Datenschutzgesetzes? Nach dem PDPL sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören alle Daten, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können, wie zum Beispiel: Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Identifikationsnummern wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein Finanz-, Gesundheits- oder Familiendaten Online-Identifikatoren (z. B. IP-Adressen oder digitale Profile) Das Gesetz unterscheidet zwischen personenbezogenen und sensiblen personenbezogenen Daten und verlangt für letztere einen strengeren Schutz.
Zu den sensiblen personenbezogenen Daten gehören Informationen, deren Offenlegung oder Missbrauch einer Person schaden oder zu Diskriminierung führen könnte. Beispiele hierfür sind: Gesundheitszustand oder Krankenakten Genetische oder biometrische Daten Religiöse oder politische Überzeugungen Strafregister Finanzdaten Daten von Kindern Die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten erfordert grundsätzlich die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der betroffenen Person, außer in gesetzlich zulässigen Sonderfällen (z. B. im öffentlichen Interesse, zum Schutz der Gesundheit oder zu Rechtszwecken).
Das ägyptische Datenschutzzentrum (EDPC), das dem Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie untersteht, ist die wichtigste Regulierungsbehörde für die Durchsetzung des PDPL. Zu den Aufgaben des EDPC gehören: Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung des PDPL und seiner Durchführungsbestimmungen Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchung von Datenschutzverletzungen Förderung des Bewusstseins und Bereitstellung von Leitlinien zu Datenschutzpraktiken
Bestimmte Arten der Datenverarbeitung sind vom PDPL ausgenommen, darunter: Datenverarbeitung durch Einzelpersonen zu persönlichen oder Haushaltszwecken Datenverarbeitung, die für Zwecke der nationalen Sicherheit oder Verteidigung erforderlich ist Datenverarbeitung für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche oder polizeiliche Zwecke Datenverarbeitung für mediale, künstlerische oder literarische Zwecke, sofern die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt Datenverarbeitung anonymisierter oder aggregierter statistischer Daten Diese Ausnahmen unterliegen den in den Durchführungsverordnungen festgelegten Bedingungen und der Aufsicht.
Verstöße gegen das PDPL können je nach Art und Schwere des Verstoßes zu Verwaltungs- und Strafgeldern führen. Organisationen, die personenbezogene Daten ohne entsprechende Einwilligung verarbeiten, Daten ohne Genehmigung ins Ausland übermitteln oder keine angemessenen Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen, müssen mit erheblichen Geldstrafen und möglicherweise auch Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Personen rechnen.
Offizielle Aktualisierungen, Anleitungen und regulatorische Einzelheiten finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kommunikation und Informationstechnologie (MCIT) oder in den Durchführungsbestimmungen des Gesetzes Nr. 151 von 2020, in denen die detaillierten Verfahren zur Einhaltung und Durchsetzung beschrieben sind.
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Referenzzwecken und stellen keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar. Datenschutzbestimmungen sind komplex und unterliegen häufigen Aktualisierungen, Auslegungen und rechtlichen Abweichungen. Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität der Informationen, können jedoch deren Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf Ihre individuellen Umstände nicht garantieren. Für Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zu rechtlichen Verpflichtungen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsexperten oder die zuständigen Aufsichtsbehörden.
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