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CTDPA Connecticut Cookie-Einwilligung und -Konformität

Gemäß CTDPA müssen Unternehmen eine klare und informierte Einwilligung einholen, bevor sie Cookies oder andere Tracking-Technologien einsetzen, die personenbezogene oder sensible Daten von Einwohnern Connecticuts erfassen. Verfügen Sie über die richtigen Tools zur Einwilligungsverwaltung, um die Anforderungen zu erfüllen?

Was Ihr Unternehmen über CTDPA Connecticut wissen muss

Was Ihr Unternehmen über CTDPA Connecticut wissen muss

Der Connecticut Data Privacy Act (CTDPA) trat am 1. Juli 2023 in Kraft. Er gewährt den Einwohnern Connecticuts wichtige Datenschutzrechte und -schutz und legt Unternehmen und Dienstleistern, die personenbezogene Daten von Einwohnern Connecticuts verarbeiten, Pflichten auf.

Verantwortliche/Auftragsverarbeiter, die quantitative Schwellenwerte erreichen oder Gesundheitsdaten von Verbrauchern verarbeiten (für CHD-Verantwortliche gelten keine Schwellenwerte), sind vom CTDPA betroffen.

Was erfordert die CTDPA-Konformität?

Unternehmen sollten prüfen, ob sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten – etwa die Verarbeitung von Daten von mindestens 100.000 Einwohnern Connecticuts oder von mindestens 25.000 Einwohnern mit einem Umsatz von über 25 % aus Datenverkäufen – und ob sie mit Gesundheitsdaten von Verbrauchern (CHD) arbeiten. Wenn ja, stellen Sie Folgendes sicher:

Datenschutzbestimmungen aktualisieren:

Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien mit Delaware-spezifischen Offenlegungen

Implementieren Sie das Einwilligungsmanagement:

Implementieren Sie Cookie-Einwilligungsbanner und ermöglichen Sie Verbraucherrechten

Bewertungen durchführen:

Erstellen Sie Risiko- und Datenschutzbewertungen

Opt-in- und Opt-out-Unterstützung:

Nutzen Sie Opt-in für sensible Daten und integrieren Sie globale Opt-out-Unterstützung (z. B. GPC).

Implementieren Sie Prozessorvereinbarungen:

Treffen Sie Vereinbarungen zur Durchsetzung der CTDPA-Standards

Wer muss CTDPA Connecticut einhalten?

Wer muss CTDPA Connecticut einhalten?

Die Einhaltung des CTDPA ist für jede Organisation erforderlich, die:

  1. Verarbeitet jährlich personenbezogene Daten von ≥100.000 Verbrauchern, oder 
  2. Verarbeitet Daten von ≥25.000 Verbrauchern und erzielt >25 % des Bruttoumsatzes durch den Verkauf personenbezogener Daten, oder
  3. Verarbeitet Gesundheitsdaten von Verbrauchern für CT-Bewohner  

Zu den befreiten Einrichtungen zählen:

Landes- und Kommunalverwaltungen

Gemeinnützige Einrichtungen und Hochschulen

Finanzinstitute, die unter das GLBA fallen

Unternehmen, die unter das HIPAA fallen

Nationale Wertpapierverbände

Verbraucherrechte gemäß CTDPA Connecticut

Einwohner von Connecticut können die folgenden Rechte ausüben:

Warum Cookies Teil der CTDPA-Compliance in Connecticut sind

Warum Cookies Teil der CTDPA-Compliance in Connecticut sind

Cookie-Banner und Einwilligungstools müssen erklären, welche Daten erhoben werden, warum und wie sie verwendet werden, und Nutzern die Möglichkeit geben, Tracking zu akzeptieren oder abzulehnen.

Cookies, die personenbezogene oder sensible Daten verarbeiten (z. B. Geräte-IDs, biometrische Daten, gesundheitsbezogenes Tracking), erfordern eine ausdrückliche Einwilligung. Cookie-Hinweise müssen den Zweck und die Art der Cookies detailliert beschreiben und einfache Annahme-/Ablehnungsoptionen bieten. Unternehmen müssen die Einwilligung dokumentieren und „Nicht verkaufen“-Mechanismen unterstützen.

Strafen für die Nichteinhaltung des CTDPA Connecticut

Strafen für die Nichteinhaltung des CTDPA Connecticut

Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Bis zum 31. Dezember 2024 sah das CTDPA eine 60-tägige Nachfrist nach Bekanntgabe durch den Generalstaatsanwalt vor, innerhalb derer Verstöße behoben werden mussten, um Geldstrafen zu vermeiden. Nach dem 1. Januar 2025 entfiel diese Nachfrist. Der Generalstaatsanwalt von Connecticut kann pro vorsätzlichem Verstoß bis zu 5.000 USD verhängen, einschließlich Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen.

So erfüllen Sie CTDPA Connecticut

Um Ihre Einhaltung des CTDPA zu überprüfen, sollten Organisationen:

Prüfung:

Führen Sie ein Datenaudit durch, um alle Cookies und Tracker auf Ihren Websites zu identifizieren

Kategorisieren:

Kategorisieren Sie Cookies (z. B. notwendig, Präferenz, Analyse, Marketing)

Implementieren Sie das Einwilligungsmanagement:

Stellen Sie sicher, dass Einwilligungsbanner mit detaillierten Auswahlmöglichkeiten korrekt implementiert werden, dass Benutzer ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können und dass Einwilligungsprotokolle geführt werden.

Verträge mit Drittanbietern prüfen:

Überprüfen Sie die Praktiken von Drittanbietern zum Datenaustausch

Wie CookieHub bei der Einhaltung des CTDPA Connecticut helfen kann

Eine Consent-Management-Plattform wie CookieHub zentralisiert die Cookie-Einwilligung, Anfragen zu Verbraucherrechten und das Präferenzmanagement und macht die CTDPA-Konformität effizienter und überprüfbarer.

Häufig gestellte Fragen

Dies gilt für Verantwortliche/Auftragsverarbeiter, die in CT geschäftlich tätig sind oder sich an dessen Einwohner richten und jährlich ≥100.000 Verbraucherdaten verarbeiten oder ≥25.000 mit >25 % Umsatz aus Datenverkäufen, sowie für alle Verantwortlichen von Gesundheitsdaten von Verbrauchern.

Alle Informationen, die mit einer identifizierbaren Person verknüpft sind (z. B. Name, Adresse, IDs, Anmeldeinformationen), ausgenommen öffentliche Informationen.

Teilmenge personenbezogener Daten, einschließlich ethnischer Herkunft, Religion, Gesundheitszustand, sexueller Orientierung, biometrischer/genetischer Daten und Gesundheitsdaten des Verbrauchers – für die Verarbeitung ist eine Einwilligung erforderlich.

Der Generalstaatsanwalt von Connecticut setzt das CTDPA durch. Die Durchsetzung umfasst Mitteilungen, Geldstrafen, Unterlassungsverfügungen und Entschädigungen.

Zu den ausgenommenen Einrichtungen zählen Regierungsstellen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen, GLBA-gedeckte Finanzinstitute, HIPAA-gedeckte Einrichtungen und nationale Wertpapierverbände.

Offizielle Richtlinien finden Sie auf der CTDPA-Seite des Generalstaatsanwalts von Connecticut.

Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Referenzzwecken und stellen keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar. Datenschutzbestimmungen sind komplex und unterliegen häufigen Aktualisierungen, Auslegungen und rechtlichen Abweichungen. Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität der Informationen, können jedoch deren Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf Ihre individuellen Umstände nicht garantieren. Für Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zu rechtlichen Verpflichtungen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsexperten oder die zuständigen Aufsichtsbehörden.

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