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Das KI-Gesetz der Europäischen Union, Zustimmung und Einhaltung

Der EU-Gesetzesentwurf zur künstlichen Intelligenz (KI-Gesetz) ist der erste umfassende Rechtsrahmen der Europäischen Union zur Regulierung des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI). Einwilligung und Transparenz stehen im Mittelpunkt des KI-Gesetzes. KI-Systeme, die biometrische Identifikation, Emotionserkennung oder Profilerstellung verwenden, müssen die Nutzer informieren und ihre ausdrückliche Einwilligung einholen. Sind Sie bereit für den KI-Gesetzesentwurf?

Was Ihr Unternehmen über den EU-KI-Act wissen muss

Was Ihr Unternehmen über den EU-KI-Act wissen muss

Der 2024 verabschiedete KI-Gesetzentwurf klassifiziert KI-Systeme anhand ihres Risikos in vier Kategorien: inakzeptabel, hoch, begrenzt und minimal. Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und Transparenz von KI-Systemen zu gewährleisten und die Grundrechte, insbesondere den Datenschutz, zu respektieren.

Hochrisikosysteme unterliegen strengeren Anforderungen, d. h. sie erfordern Risikobewertungen, Dokumentation und menschliche Aufsicht. Einige Verfahren, wie Social Scoring und biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum, sind vollständig verboten.

Was erfordert die Einhaltung des EU-KI-Gesetzes?

Unternehmen, die KI in der EU entwickeln, vertreiben oder nutzen, müssen einige wichtige Punkte beachten:

Aufsicht:

Hochrisikosysteme (z. B. bei der Einstellung, Ausbildung, Strafverfolgung) erfordern eine strenge Aufsicht

Dokumentation:

Detaillierte technische Dokumentation und Konformitätsbewertungen sind erforderlich

Transparenz:

KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder biometrische Daten verwenden, müssen Transparenzhinweise enthalten

Globale Anwendung:

Das Gesetz gilt weltweit. Wenn Ihr System Auswirkungen auf EU-Bürger hat, ist die Einhaltung zwingend erforderlich.

Wer muss das EU-KI-Gesetz einhalten?

Wer muss das EU-KI-Gesetz einhalten?

Folgende Unternehmen müssen das KI-Gesetz einhalten:

Anbieter von KI-Systemen, die in der EU tätig sind oder auf die EU abzielen

KI-Systeme innerhalb der EU

Händler und Importeure, die KI-Systeme auf dem EU-Markt in Verkehr bringen

Unternehmen außerhalb der EU, deren KI-Systeme EU-Nutzer betreffen

Dazu gehören Start-ups, KMU und globale Konzerne aller Branchen.

Verbraucherrechte nach dem EU-KI-Gesetz

Das EU-KI-Gesetz überschneidet sich mit Datenschutzgesetzen wie der DSGVO und verleiht Verbrauchern daher eine Reihe von Datenschutzrechten, darunter:

Warum Cookies Teil der EU-KI-Compliance sind

Warum Cookies Teil der EU-KI-Compliance sind

Obwohl das KI-Gesetz Cookies nicht direkt reguliert, können Cookie-Daten, die für Profiling oder KI-gestützte Entscheidungsfindung verwendet werden, unter die Verordnung fallen:

Sie müssen KI-gestützte Personalisierung oder Profiling auf Basis von Cookie-Daten offenlegen.

Für biometrische oder sensible Daten, die über Cookies erhoben werden, ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

Stellen Sie sicher, dass KI-Modelle, die Cookie-Daten verwenden, überprüfbar und transparent sind.

Strafen bei Nichteinhaltung des EU-KI-Gesetzes

Strafen bei Nichteinhaltung des EU-KI-Gesetzes

Die Strafen nach dem KI-Gesetz können erheblich sein:

Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen verbotene Praktiken

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % bei Nichteinhaltung risikoreicher Verpflichtungen

Geringere Bußgelder können beispielsweise bei Dokumentationsfehlern oder mangelnder Kooperation verhängt werden.

Die Aufsichtsbehörden können außerdem die Einführung von Systemen aussetzen oder Produktrückrufe für nicht konforme Systeme anordnen.

So erfüllen Sie den EU-KI-Act

So beurteilen Sie Ihre Einhaltung des KI-Gesetzes:

Überprüfen Sie die Datenpraktiken:

Stellen Sie fest, ob Ihre KI-Systeme innerhalb der EU verwendet werden oder Auswirkungen auf EU-Bürger haben

Risiko einschätzen:

Klassifizieren Sie jedes System nach seinem Risikoniveau

Governance implementieren:

Implementieren Sie eine ordnungsgemäße Dokumentation, Datenverwaltung und menschliche Aufsicht

Nehmen Sie ein CMP an:

Nutzen Sie Tools von Drittanbietern und offizielle EU-Checklisten, um Ihre Bereitschaft zu beurteilen

Menschliche Aufsicht hinzufügen:

Benennen Sie bei Bedarf interne Compliance-Beauftragte

Wie CookieHub bei der Einhaltung des EU-KI-Gesetzes helfen kann

Cookies spielen zwar keine zentrale Rolle im KI-Gesetz, Sichtbarkeit, Überprüfbarkeit und Transparenz hingegen schon. Cookies können durchaus in KI-Systemen zum Einsatz kommen, und eine vertrauenswürdige Consent-Management-Plattform wie CookieHub kann Ihnen dabei helfen, die Einwilligung ordnungsgemäß zu erfassen und Ihre Compliance lückenlos nachzuweisen.

Häufig gestellte Fragen

Das EU-KI-Gesetz gilt für Anbieter, Nutzer, Importeure und Händler von KI-Systemen, die auf dem EU-Markt eingeführt, innerhalb der EU genutzt oder Auswirkungen auf Menschen in der EU haben – auch wenn der Entwickler außerhalb der EU ansässig ist. Es klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen (inakzeptabel, hoch, begrenzt und minimal) und legt entsprechende regulatorische Verpflichtungen fest.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie sie in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert sind. Dazu gehören Namen, E-Mail-Adressen, biometrische Daten und andere Informationen, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können.

Zu den sensiblen Daten zählen im Sinne der DSGVO besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten zur Identifizierung, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer Person. Für KI-Systeme, die diese Art von Daten verarbeiten, gelten strengere Anforderungen.

Mit dem EU-KI-Gesetz wird ein Europäischer Ausschuss für Künstliche Intelligenz eingerichtet, der die Durchsetzung in der gesamten EU koordinieren soll. Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere nationale Aufsichtsbehörden, die für die Durchsetzung des KI-Gesetzes in seinem Hoheitsgebiet zuständig sind.

Bestimmte KI-Systeme sind ausgenommen, darunter solche, die ausschließlich für militärische, Verteidigungs- oder nationale Sicherheitszwecke eingesetzt werden. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die nicht auf den Markt gebracht oder in realen Anwendungen eingesetzt werden, können ebenfalls ausgenommen werden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission oder im vollständigen Text des KI-Gesetzes. Rechtsberatungen, Compliance-Organisationen und nationale Datenschutzbehörden bieten ebenfalls Beratung und aktuelle Informationen zur Umsetzung.

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