Die DSGVO bietet Datenschutz für Internetnutzer in Europa und hat einen globalen Geltungsbereich, da sie regelt, wie jeder – überall auf der Welt – personenbezogene Daten von Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union erheben und verarbeiten kann. Halten Sie die Vorschriften ein?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das wirksame Datenschutzgesetz der Europäischen Union. Die Nichteinhaltung der DSGVO kann neben dem Vertrauensverlust in die Marke auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Die DSGVO ist eine der weltweit strengsten Datenschutzbestimmungen. Sie trat 2018 in Kraft und wird kontinuierlich aktualisiert.
Um als konform zu gelten, müssen Unternehmen gemäß der DSGVO verschiedene Verbraucheranforderungen und Datenverarbeitungsstandards erfüllen. Dazu gehören:
Faire Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Datenerhebung und -verarbeitung muss rechtmäßig, fair und transparent sein
Legitime Zwecke der Erhebung:
Personenbezogene Daten dürfen nur zu legitimen Zwecken und zum jeweiligen Zeitpunkt erhoben werden.
Benennen Sie einen Datenverantwortlichen:
Es muss ein Datensammler ernannt werden, der für den Nachweis der vollständigen Einhaltung der DSGVO verantwortlich ist.
Beachten Sie die Beschränkungen für die Datenerfassung und -speicherung:
Datenminimierung (nur das Nötigste sammeln) ist eine zentrale Voraussetzung und Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den angegebenen Zweck erforderlich ist.
Genauigkeit:
Alle gespeicherten Daten müssen korrekt und aktuell sein
Datensicherheit gewährleisten:
Alle gespeicherten Daten müssen mit angemessener Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit geschützt werden

Wenn Ihre Website für alle in Europa zugänglich ist, müssen Sie sicherstellen, dass sie alle Datenschutzbestimmungen der DSGVO einhält. Und das ist nicht immer einfach. Die Gesetze sind komplex und ändern sich häufig. Ein gutes Beispiel sind die britischen DSGVO-Regeln, die die EU-DSGVO nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU ersetzt haben.
Obwohl die Gesetze nahezu identisch bleiben, gibt es geringfügige Änderungen, die die Einhaltung beeinträchtigen können. Seit Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 gibt es Bemühungen, sie zu vereinfachen und kleinen und mittleren Unternehmen die Einführung und Einhaltung zu erleichtern. Während die Debatten und die unvermeidlichen Änderungen anhalten, besteht für Ihr Unternehmen weiterhin das Risiko von Verstößen, wenn Sie versuchen, die genaue Implementierung Ihrer Cookie-Banner und die Einholung von Einwilligungen zu klären.
Letztendlich verleiht die DSGVO den Verbrauchern eine Reihe von umsetzbaren Datenschutzrechten:
Verbraucher können die über sie erhobenen personenbezogenen Daten anfordern.
Verbraucher können die Entfernung oder Löschung ihrer Daten verlangen.
Verbraucher können der Datenerhebung zum Zwecke der Profilerstellung und gezielten Werbung widersprechen.
Verbraucher können Unternehmen anweisen, die Verwendung ihrer sensiblen Daten einzuschränken.
Verbraucher können rechtliche Schritte gegen Unternehmen einleiten, wenn ihre persönlichen Daten offengelegt werden.

Cookies sind ein Eckpfeiler der DSGVO und der Art und Weise, wie Einwilligungen eingeholt und aufrechterhalten werden. Das Cookie-Einwilligungsbanner fungiert als eine Art Zugang zu Websites und bietet Nutzern die Möglichkeit, der Erfassung ihrer Daten zuzustimmen oder sie abzulehnen. Die DSGVO, die allgemein als eines der strengsten Datenschutzgesetze der Welt gilt, verlangt von Websites mehrere Dinge, und die Cookie-Einwilligung ist der erste Schritt:
Informierte, spezifische Einwilligung einholen, bevor nicht unbedingt erforderliche Cookies gesetzt werden.
Kategorien, Zwecke und Aufbewahrungsfristen personenbezogener Daten transparent offenlegen.
Nutzern jederzeit die Möglichkeit geben, die Einwilligung einfach zu widerrufen.

Die Vereinfachung der Compliance klingt nicht gerade aufregend, aber angesichts der DSGVO-Strafen, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können, ist Nichteinhaltung kein Scherz. Sie können es sich nicht leisten, die DSGVO zu ignorieren.
Tatsächlich sammelt Ihre Website wahrscheinlich bereits personenbezogene Daten über Cookies, auch wenn Sie sich dessen nicht bewusst sind. CookieHub bringt Licht ins Dunkel und hilft Ihnen, trotz der regulatorischen Komplexität konform zu bleiben.
Unternehmen können eine Reihe von Schritten unternehmen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten und die allgemeinen Best Practices für den Datenschutz umzusetzen:
Überprüfen Sie die Datenpraktiken:
Führen Sie eine umfassende Prüfung Ihrer Datenverarbeitungspraktiken durch, einschließlich Erfassung, Speicherung und Weitergabe. Ermitteln Sie, wo personenbezogene Daten verwendet werden, und prüfen Sie, ob diese den DSGVO-Anforderungen entsprechen.
Implementieren Sie das Einwilligungsmanagement:
Plattformen wie CookieHub bieten eine einfache Möglichkeit, die Zustimmung der Verbraucher zur Datenverarbeitung zu verwalten.
Partnerverträge prüfen:
Überprüfen Sie die Verträge mit Drittanbietern, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen den DSGVO-Standards für den Datenschutz entsprechen.
Datenschutzrichtlinien aktualisieren:
Halten Sie Ihre Datenschutzrichtlinie auf dem neuesten Stand und zugänglich, einschließlich detaillierter Informationen darüber, wie Daten erfasst, verarbeitet und weitergegeben werden.
Zugpersonal:
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die DSGVO und ihre Auswirkungen sowie über ihre Rolle bei der Einhaltung der Vorschriften.
Als anerkannter Marktführer im Bereich Cookie- und Einwilligungsmanagement ist CookieHub bestens aufgestellt, um Websitebetreibern weltweit die problemlose Einhaltung der DSGVO-Vorschriften zu ermöglichen.
CookieHub wurde aus der Überzeugung heraus entwickelt, dass Compliance schwierig, komplex und verwirrend ist – und für die meisten Unternehmen nicht zum Kerngeschäft gehört. Da die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO bei den Websitebetreibern liegt, nimmt CookieHub ihnen die Mühe ab, sich selbst um alles kümmern zu müssen.
Tausende Websitebetreiber weltweit vertrauen täglich auf CookieHub, um versteckte Website-Cookies und Tracker aufzudecken und die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten, unabhängig von deren Ursprung oder Standort der Website.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für alle Organisationen, die personenbezogene Daten von Personen in der Europäischen Union (EU) verarbeiten, unabhängig vom Sitz der Organisation. Dies schließt auch Unternehmen außerhalb der EU ein, die EU-Bürgern Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten überwachen.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können. Dazu gehören Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen, Telefonnummern und sogar Daten wie Standort oder Online-Kennungen.
Zu den sensiblen Daten – auch als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ bezeichnet – zählen Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaft, genetische und biometrische Daten, Gesundheitsinformationen sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer Person.
Jeder EU-Mitgliedsstaat verfügt über eine eigene Aufsichtsbehörde, die für die Durchsetzung der DSGVO zuständig ist. Diese Behörden arbeiten im Rahmen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zusammen. In Irland ist beispielsweise die Datenschutzkommission (DPC) die Aufsichtsbehörde.
Die DSGVO gilt nicht für die Datenverarbeitung durch Einzelpersonen zu rein persönlichen oder familiären Zwecken. Sie gilt auch nicht für die Datenverarbeitung zum Zwecke der nationalen Sicherheit, der Strafverfolgung oder bestimmter behördlicher Tätigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Rechts.
Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie auf dem offiziellen DSGVO-Portal der Europäischen Kommission oder auf der Website Ihrer lokalen Datenschutzbehörde. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellt ebenfalls Richtlinien und Aktualisierungen bereit.
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Referenzzwecken und stellen keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar. Datenschutzbestimmungen sind komplex und unterliegen häufigen Aktualisierungen, Auslegungen und rechtlichen Abweichungen. Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität der Informationen, können jedoch deren Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf Ihre individuellen Umstände nicht garantieren. Für Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zu rechtlichen Verpflichtungen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsexperten oder die zuständigen Aufsichtsbehörden.