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Das mexikanische Bundesgesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Besitz privater Parteien (LFPDPP) Cookie-Einwilligung und -Konformität

Das mexikanische Bundesgesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Besitz privater Parteien (LFPDPPP) verpflichtet Unternehmen dazu, vor der Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern, einschließlich der über Cookies erhobenen Daten, eine Einwilligung einzuholen. Sind Sie bereit, dies richtig zu tun?

Was Ihr Unternehmen über das LFPDPPP wissen muss

Was Ihr Unternehmen über das LFPDPPP wissen muss

Das LFPDPPP ist Mexikos wichtigstes Datenschutzgesetz. Es wurde 2010 erlassen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen zu regeln. Es zielt darauf ab, die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen und ihnen Rechte an ihren personenbezogenen Daten zu geben, darunter das Recht auf Zugriff, Berichtigung, Löschung und Widerspruch (ARCO) gegen die Verwendung ihrer Daten.

Was erfordert die LFPDPPP-Konformität?

Unternehmen, die in Mexiko tätig sind oder Daten von in Mexiko ansässigen Personen verarbeiten, müssen sich darüber im Klaren sein, dass das LFPDPPP klare Einwilligungsmechanismen, transparente Datenschutzrichtlinien und sichere Verfahren zur Datenverarbeitung erfordert. Es schreibt außerdem die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) und die Einrichtung von Verfahren zur Beantwortung von Anfragen betroffener Personen vor.

Schritte zur Einhaltung des LFPDPPP:

Überprüfen Sie die Datenpraktiken:

Bewerten Sie, ob Ihre Organisation personenbezogene Daten von Personen in Mexiko sammelt, speichert, verarbeitet oder weitergibt

Datenschutzbestimmungen aktualisieren:

Überprüfen Sie Ihre Datenschutzrichtlinien, Datenverarbeitungspraktiken und Cookie-Einwilligungsmechanismen

Implementieren Sie das Einwilligungsmanagement:

Stellen Sie sicher, dass Sie über ein Einwilligungsmanagement verfügen, bevor Sie mit der Datenerfassung beginnen

Führen Sie ein Audit durch:

Führen Sie ein Audit oder eine Lückenanalyse durch, um nicht konforme Bereiche zu identifizieren und Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

Wer muss das LFPDPPP einhalten?

Wer muss das LFPDPPP einhalten?

Jede Person oder Organisation – ob in- oder ausländischer Herkunft –, die personenbezogene Daten von Personen in Mexiko erhebt, verwendet, speichert oder überträgt, muss das LFPDPPP einhalten. Dies gilt auch für Unternehmen mit in Mexiko zugänglichen Websites, die Nutzer über Cookies verfolgen.

Verbraucherrechte im Rahmen des LFPDPPP

Das mexikanische Gesetz gewährt den Einwohnern eine Reihe von Datenschutzrechten, darunter:

Warum Cookies Teil der LFPDPPP-Konformität sind

Warum Cookies Teil der LFPDPPP-Konformität sind

Cookies fallen unter das LFPDPPP, wenn sie personenbezogene Daten wie Benutzereinstellungen, Standort oder IP-Adresse erfassen. Nach diesem Gesetz muss die Verwendung von Cookies in einer Datenschutzerklärung offengelegt werden, und für nicht unbedingt erforderliche Cookies muss eine Einwilligung eingeholt werden. Dies gilt auch für Tracking-Cookies für Analyse-, Marketing- oder Profiling-Zwecke.

Strafen bei Nichteinhaltung des LFPDPPP

Strafen bei Nichteinhaltung des LFPDPPP

Strafen bei Nichteinhaltung des LFPDPPPDie Nichteinhaltung des LFPDPPP kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen von etwa 500 bis über 1,5 Millionen US-Dollar. In schweren Fällen, in denen personenbezogene Daten vorsätzlich missbraucht werden, können auch Strafanzeigen und Freiheitsstrafen verhängt werden.

So erfüllen Sie das LFPDPPP

Die Einhaltung des LFPDPPP kann mit einigen wichtigen Best Practices zum Datenschutz erreicht werden:

Führen Sie Daten- und Cookie-Audits durch:

Überprüfen Sie die aktuellen Datenpraktiken, um sie mit LFPDPPP in Einklang zu bringen

Datenschutz- und Cookie-Richtlinien aktualisieren:

Überarbeiten Sie die Datenschutzhinweise, um den Umgang mit Daten, die Rechte der Verbraucher und die Ausübung dieser Rechte klar darzulegen.

Implementieren Sie das Einwilligungsmanagement:

Verwalten Sie die Verwendung und Zustimmung zu Cookies mit einer umfassenden Zustimmungsverwaltungsplattform wie CookieHub

Mitarbeiter schulen:

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter über die Bedeutung der Einhaltung des LFPDPPP

Implementieren Sie Prozesse bei Verstößen:

Sorgen Sie für klare Wege zur Benachrichtigung der Verbraucher über Datenschutzverletzungen

Benennen Sie einen Datenschutzbeauftragten:

Fügen Sie Ihrer Organisation einen Datenschutzbeauftragten hinzu, um die Einhaltung der Vorschriften zu verwalten

Wie CookieHub bei der Einhaltung des LFPDPPP helfen kann

Eine Consent-Management-Plattform wie CookieHub unterstützt Unternehmen dabei, die LFPDPPP-Konformität einzuhalten, indem sie eine transparente Erfassung der Cookie-Einwilligung, anpassbare Datenschutzhinweise und benutzerfreundliche Tools zur Verwaltung der Einwilligungseinstellungen ermöglicht.

Häufig gestellte Fragen

Das LFPDPPP gilt für alle Privatpersonen und Unternehmen in Mexiko, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu gehören Unternehmen, Fachleute und Organisationen, die personenbezogene Daten erheben, verwenden, speichern oder übermitteln, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und alle anderen Daten, die zur direkten oder indirekten Identifizierung einer Person verwendet werden können.

Sensible Daten sind personenbezogene Daten, deren Missbrauch die Privatsphäre einer Person erheblich beeinträchtigen oder zu Diskriminierung führen kann. Dazu gehören Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, den Gesundheitszustand, genetische Informationen, religiöse Überzeugungen, politische Meinungen, sexuelle Orientierung und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Das Nationale Institut für Transparenz, Informationszugang und Datenschutz (INAI) war die wichtigste Regulierungsbehörde für die Einhaltung des LFPDPPP. Das INAI wurde aufgelöst, der Datenschutz fällt nun in die Zuständigkeit des Sekretariats für Korruptionsbekämpfung und verantwortungsvolle Staatsführung.

Das Gesetz gilt nicht für Personen, die personenbezogene Daten für persönliche oder Haushaltszwecke verwenden, oder für Unternehmen, die Daten ausschließlich für journalistische, künstlerische oder literarische Zwecke verarbeiten. Für bestimmte staatliche Stellen gelten zudem andere Rechtsvorschriften.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Sekretariats für Korruptionsbekämpfung und verantwortungsvolle Regierungsführung. Dort finden Sie auch Informationen zum Datenschutz nach der Schließung des mexikanischen Nationalen Instituts für den Zugang zu öffentlichen Informationen und den Schutz personenbezogener Daten (INAI).

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