Der Personal Information Protection Act (PIPA) in Alberta ist ein Datenschutzgesetz der Provinz, das die Erhebung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten durch private Organisationen regelt. Ziel ist es, die personenbezogenen Daten von Einzelpersonen zu schützen und gleichzeitig eine angemessene Geschäftstätigkeit zu ermöglichen. Das Gesetz wird vom Büro des Informations- und Datenschutzbeauftragten von Alberta durchgesetzt und ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft.
Wenn Ihre Website Cookies verwendet, die das Nutzerverhalten verfolgen oder Kennungen wie IP-Adressen erfassen, sind Sie verpflichtet, die Nutzer zu informieren und ihre Einwilligung einzuholen, bevor Sie nicht unbedingt erforderliche Cookies aktivieren. Dazu gehört die Implementierung klarer Cookie-Banner und Datenschutzrichtlinien, die darlegen, welche Daten warum erfasst werden.
Um die PIPA Alberta-Vorschriften einzuhalten, gehen Sie wie folgt vor:
Führen Sie ein Audit durch:
Führen Sie eine vollständige Prüfung der Datenerfassungs- und -freigabepraktiken durch und identifizieren Sie die erfassten personenbezogenen Daten und deren Zwecke.
Datenschutzbestimmungen aktualisieren:
Überprüfen und aktualisieren Sie Datenschutz- und Cookie-Richtlinien mit PIPA-spezifischen Offenlegungen.
Überprüfen und aktualisieren Sie den Datenschutz. Implementieren Sie Einwilligungsverwaltung und Cookie-Richtlinien mit PIPA-spezifischen Offenlegungen.
Implementieren Sie Cookie-Einwilligungsbanner und Opt-out-Flows, um die Einwilligungserfassung und das Präferenzmanagement zu automatisieren
Sorgen Sie für Datenminimierung:
Beschränken Sie die Datenerfassung auf das für legitime Geschäftszwecke erforderliche Maß
Verbraucherrechte gewährleisten:
Informieren Sie Einzelpersonen darüber, warum und wie ihre persönlichen Daten erfasst und verwendet werden, und richten Sie Mechanismen ein, um innerhalb von 45 Tagen auf Anfragen zu Verbraucherrechten zu reagieren.
Führen Sie Datenschutzbewertungen durch:
Schützen Sie die Privatsphäre im Hinblick auf gezielte Werbung, Datenverkauf, Profilerstellung oder die Verarbeitung sensibler Daten.
PIPA Alberta gilt für:
In Alberta tätige Organisationen des privaten Sektors.
Gemeinnützige Organisationen und Berufsverbände mit gewerblicher Tätigkeit.
Unternehmen außerhalb der Provinz, die Daten von Einwohnern Albertas verarbeiten.
Es gilt nicht für öffentliche Einrichtungen (unterliegt dem FOIP) oder Bundesprojekte und -vorhaben (unterliegt dem kanadischen Bundesgesetz PIPEDA).
Gemäß dem PIPA von Alberta haben Verbraucher (Einzelpersonen) folgende Rechte:
Verbraucher können sich über die Datenerfassung und deren Zwecke informieren.
Verbraucher müssen der Erfassung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten zustimmen.
Verbraucher können auf ihre eigenen personenbezogenen Daten zugreifen, die von einer Organisation gespeichert werden.
Verbraucher können unrichtige oder unvollständige Angaben korrigieren.
Verbraucher können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Einschränkungen.
Verbraucher haben ein Recht auf Datenschutz und müssen daher von Organisationen die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Verbraucher können sich beim Büro des Informations- und Datenschutzbeauftragten von Alberta beschweren.
Cookies, die personenbezogene Daten wie Gerätekennungen, Standortdaten oder das Surfverhalten erfassen oder verwenden, fallen in den Anwendungsbereich des PIPA. Das bedeutet:
Sie müssen die Verwendung solcher Cookies in Ihrer Datenschutz- oder Cookie-Richtlinie offenlegen.
Sie benötigen die Einwilligung des Nutzers, bevor Sie nicht unbedingt erforderliche Cookies setzen.
Nutzer sollten die Möglichkeit haben, ihre Cookie-Einstellungen jederzeit zu widerrufen oder zu verwalten.
Die Nichteinhaltung von PIPA Alberta kann zu folgenden Konsequenzen führen:
Verpflichtende Anordnungen zur Änderung Ihrer Datenverarbeitungspraktiken.
Reputationsschäden aufgrund veröffentlichter Feststellungen des Datenschutzbeauftragten.
Rechtliche Schritte oder Geldbußen, darunter Strafen von bis zu 100.000 US-Dollar bei schwerwiegenden Verstößen.
Der Datenschutzbeauftragte verfügt über weitreichende Befugnisse zur Untersuchung von Beschwerden, zur Prüfung von Organisationen und zur Durchsetzung der Einhaltung.
Um Ihre Einhaltung des PIPA Alberta zu überprüfen, sollten Organisationen:
Prüfung:
Führen Sie ein Datenaudit durch, um alle Cookies und Tracker auf Ihren Websites zu identifizieren
Kategorisieren:
Kategorisieren Sie Cookies (z. B. notwendig, Präferenz, Analyse, Marketing)
Implementieren Sie das Einwilligungsmanagement:
Stellen Sie sicher, dass Einwilligungsbanner mit detaillierten Auswahlmöglichkeiten korrekt implementiert werden, dass Benutzer ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können und dass Einwilligungsprotokolle geführt werden.
Verträge mit Drittanbietern prüfen
Überprüfen Sie die Praktiken von Drittanbietern zum Datenaustausch
Eine Consent-Management-Plattform wie CookieHub ermöglicht die Einhaltung von PIPA Alberta durch die Automatisierung der Benutzereinwilligung, die Verwaltung von Cookie-Einstellungen und die Speicherung von Einwilligungsdatensätzen zur Prüfungsbereitschaft.
PIPA Alberta gilt für Organisationen des privaten Sektors und gemeinnützige Organisationen, die in der Provinz gewerblichen Tätigkeiten nachgehen.
Zu den personenbezogenen Daten zählen alle Informationen, die eine Person identifizieren oder identifizieren könnten, wie etwa Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen und demografische Angaben.
Obwohl „sensible Daten“ im PIPA nicht explizit definiert sind, gelten Gesundheits-, Finanz- oder biometrische Daten als sensibler und erfordern einen höheren Schutz.
Das Büro des Informations- und Datenschutzbeauftragten von Alberta (OIPC AB) ist für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig.
Ausgenommen sind öffentliche Stellen, Einzelpersonen, die Daten für den persönlichen Gebrauch sammeln, und Bundesorganisationen, die dem kanadischen PIPEDA unterliegen.
Auf der Website des OIPC Alberta finden Sie Einzelheiten zu den Gesetzen, Anleitungen und Tools.
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Referenzzwecken und stellen keine Rechts- oder Regulierungsberatung dar. Datenschutzbestimmungen sind komplex und unterliegen häufigen Aktualisierungen, Auslegungen und rechtlichen Abweichungen. Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität der Informationen, können jedoch deren Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf Ihre individuellen Umstände nicht garantieren. Für Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zu rechtlichen Verpflichtungen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsexperten oder die zuständigen Aufsichtsbehörden.