
2. Januar 2026
Dieser Blog untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der Unveränderlichkeit der Blockchain und den Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Er beleuchtet, wie Dezentralisierung mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ kollidiert und erläutert die Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Durch den Einsatz von Off-Chain-Speicherung, Verschlüsselung und robusten Einwilligungsgateways können Entwickler verantwortungsvoll Innovationen vorantreiben und gleichzeitig die grundlegenden Datenschutzrechte der Nutzer schützen.
Blockchain, allgegenwärtig und doch komplex, ist nicht unbedingt ein zentrales Thema für alle, die sich mit Datenschutz und Einwilligungsvorschriften befassen. Mit zunehmender Reife der Blockchain-Technologie wächst jedoch auch die Aufmerksamkeit für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
In den letzten Jahren hat sich die Blockchain vom Rückgrat von Kryptowährungen zu einer Grundlage für dezentrale Anwendungen (dApps), Transparenz in Lieferketten, Wahlsysteme und vieles mehr entwickelt. Ihre Allgegenwärtigkeit hat die Blockchain einer verstärkten regulatorischen Kontrolle unterworfen – im Zentrum dieser Kontrolle steht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, ein umfassendes Rechtsrahmenwerk, das regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben werden müssen – unabhängig von der verwendeten Technologie.
Was geschieht, wenn man versucht, die unveränderliche und dezentrale Struktur der Blockchain in das einwilligungsbasierte und rechteorientierte Datenmodell der DSGVO zu integrieren?
Lassen Sie uns untersuchen, wie Blockchain-Entwickler und -Organisationen die Datenschutzgesetze respektieren und gleichzeitig die einzigartigen Vorteile der Distributed-Ledger-Technologie nutzen können.
Die zentralen Vorteile der Blockchain – Unveränderlichkeit, Dezentralisierung und Transparenz – lassen sich nur schwer mit den Prinzipien der DSGVO, wie dem Recht auf Vergessenwerden, der Datenminimierung und der Zweckbindung, vereinbaren.
Merkmale der Blockchain:
Daten in der Blockchain sind oft dauerhaft gespeichert.
Kein zentraler Verantwortlicher (oder „Datenverantwortlicher“).
Öffentliche Blockchains sind für jeden zugänglich.
In der Blockchain gespeicherte Daten können pseudonymisiert, aber nicht anonym sein.
Anforderungen der DSGVO:
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
Recht auf Berichtigung.
Zweck- und Speicherbegrenzung.
Rechtmäßige und transparente Verarbeitung.
Einwilligungsmechanismen für die Erhebung personenbezogener Daten.
Auf den ersten Blick scheinen diese Merkmale unvereinbar. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) trägt jedoch mit einer Reihe praktischer Leitlinien dazu bei, diese Lücke zu schließen.
Die kürzlich ratifizierten und zur öffentlichen Kommentierung freigegebenen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses für 2024 bieten detaillierte Empfehlungen für Organisationen, die Blockchain im Einklang mit den DSGVO-Grundsätzen einsetzen möchten. Einige Kernpunkte sind:
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Organisationen müssen Datenschutzfunktionen von Anfang an in die Architektur von Blockchain-Anwendungen integrieren – nicht erst im Nachhinein.
Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA): DSFA müssen vor der Bereitstellung von Blockchain-Lösungen, die personenbezogene Daten verarbeiten, durchgeführt werden. DSFA bewerten Risiken und skizzieren Strategien zur Risikominderung.
Minimale Speicherung personenbezogener Daten in der Blockchain: Die Leitlinien empfehlen, personenbezogene Daten nach Möglichkeit außerhalb der Blockchain zu speichern. Stattdessen sollten nur Hashes oder Verweise auf Daten außerhalb der Blockchain gespeichert werden.
Klare Rollenverteilung: Auch in einem dezentralen System muss jemand – sei es ein Knotenbetreiber, ein Smart-Contract-Entwickler oder ein Plattformanbieter – die Rolle des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters gemäß DSGVO übernehmen.
Diese Richtlinien zielen darauf ab, die technischen Stärken der Blockchain zu erhalten und gleichzeitig einen höheren Standard für die Datenverwaltung durchzusetzen.
Der erste Schritt zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen besteht darin, zu verstehen, woraus personenbezogene Daten bestehen und ob deren Speicherung auf der Blockchain tatsächlich notwendig ist. Bei der Verwaltung personenbezogener Daten sollten Sie unter anderem Folgendes beachten:
Daten sollten nach Möglichkeit außerhalb der Blockchain in herkömmlichen Datenbanken oder verschlüsselten Datenspeichern abgelegt werden. Die Blockchain sollte nur Folgendes speichern:
Kryptografische Hashes
Transaktionsreferenzen
Pseudonyme oder öffentliche Schlüssel (mit Vorsicht)
Pseudonymisierte Daten gelten jedoch gemäß DSGVO weiterhin als personenbezogene Daten, wenn sie mithilfe zusätzlicher Informationen einer Person zugeordnet werden können. Daher ist es ratsam, alle Daten mit Vorsicht zu behandeln.
Das Hashing von Daten anonymisiert diese zwar nicht vollständig, bietet aber zusätzlichen Schutz. Wichtig: Lässt sich ein Hash umkehren oder mithilfe externer Daten einer Person zuordnen, gelten die Daten weiterhin als personenbezogene Daten.
Im Gegensatz zu öffentlichen Blockchains (z. B. Bitcoin, Ethereum) bieten private oder genehmigungspflichtige Blockchains mehr Kontrolle darüber, wer auf Daten zugreifen kann und wie diese verwaltet werden. Sie eignen sich besser für DSGVO-konforme Anwendungen, da der Zugriff eingeschränkt und die Knoten zur Rechenschaft gezogen werden können.
Eine der Säulen der DSGVO ist die Anforderung, dass Organisationen vor der Verarbeitung personenbezogener Daten die freiwillige, informierte und spezifische Einwilligung der Nutzer einholen müssen. Doch wie funktioniert das in der Blockchain?
Sobald Daten in der Blockchain gespeichert sind, können sie nicht gelöscht werden – was es schwierig macht, den Widerruf der Einwilligung eines Nutzers zu berücksichtigen.
Dezentrale Anwendungen haben oft keinen eindeutigen Verantwortlichen für die Verwaltung der Einwilligung.
Smart Contracts können die Datenerfassung automatisch auslösen, manchmal ohne explizites Zutun des Nutzers.
Kritiker argumentieren, die DSGVO könne Blockchain-Innovationen durch unpraktische Auflagen für Entwickler ersticken. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) betont jedoch, dass es nicht darum gehe, die Blockchain einzuschränken, sondern sicherzustellen, dass sie die Grundrechte des Einzelnen respektiert.
Dieses Spannungsverhältnis zwischen Regulierung und Dezentralisierung ist nicht auf die DSGVO beschränkt. Weltweit werden ähnliche Rahmenwerke geprüft, wie beispielsweise der California Consumer Privacy Act (CCPA) und das brasilianische LGPD, die ebenfalls strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten vorschreiben.
Die Lösung besteht nicht darin, die Blockchain aufzugeben oder Datenschutzgesetze zu umgehen – sondern darin, intelligentere und ethischere Technologien für den Umgang mit Datenschutz und Einwilligung zu entwickeln.
Gesundheitsdaten: Blockchain-basierte Gesundheits-Apps speichern medizinische Daten nun extern und nutzen die Blockchain ausschließlich zur Überprüfung der Dokumentenauthentizität und zur Verwaltung von Zugriffsrechten.
Digitale Identität: Dezentrale Identitätsframeworks wie Self-Sovereign Identity (SSI) ermöglichen es Nutzern, ihre persönlichen Daten zu kontrollieren, nur die notwendigen Informationen preiszugeben und den Zugriff jederzeit zu widerrufen.
Lieferkettenverfolgung: Produkte werden mithilfe eindeutiger Kennungen verfolgt, während Kunden- und Lieferantendaten extern gespeichert werden. Dies gewährleistet die Einhaltung von Vorschriften, ohne die Rückverfolgbarkeit zu beeinträchtigen.
Das Potenzial der Blockchain liegt in ihrer Fähigkeit, vertrauenslose Systeme zu schaffen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie ohne Verantwortlichkeit funktionieren sollte. Wie die Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) betonen, muss Datenschutz von Anfang an berücksichtigt werden.
Für Entwickler, Regulierungsbehörden und Unternehmen ist die Herausforderung klar: Dezentralisierung nutzen und gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer schützen. Das bedeutet, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) durchzuführen, personenbezogene Daten in der Blockchain zu minimieren, Verantwortlichkeiten zu klären und – am wichtigsten – eine informierte und detaillierte Einwilligung einzuholen.
Datenschutz ist kein Hindernis für Innovation. Richtig umgesetzt, ist er die Grundlage für Technologien, die das Vertrauen der Nutzer gewinnen, regulatorische Verpflichtungen erfüllen und das volle Potenzial der Blockchain verantwortungsvoll ausschöpfen.
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